Ab Donnerstag, 17. Februar, sind folgende schweizweite Schutzmassnahmen aufgehoben:
- die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen
- die Maskenpflicht am Arbeitsplatz
- die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen
- die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
- die Einschränkungen privater Treffen
Auch wenn die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen entfällt, steht es unseren Kunden weiterhin frei, sich und die anderen Besucher der Bibliothek durch das Tragen einer Maske zu schützen und wir bitten Sie, auch weiter auf genügend Abstand zu achten.
Wir danken Ihnen, dass Sie die Massnahmen stets solidarisch und verständnisvoll mitgetragen haben und freuen uns auf Ihren Besuch.
(Aus der Medienmitteilung des Regierungsrates des Kt. Bern vom 16.2.2022: „Auch wenn die allgemeine Maskentragpflicht aufgehoben wurde, ist es empfehlenswert, bei grösseren Menschenansammlungen und in Innenräumen weiterhin freiwillig eine Schutzmaske zu tragen. Das Coronavirus wird über Tröpfchen und Aerosole übertragen, daher kann eine Maske gut vor Übertragungen schützen“).
Ihr Biblio-Team